Bundestag verabschiedet DSGVO-Anpassung

Seitdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) letzten Mai in Kraft getreten ist, haben sich einige Betriebe umstrukturieren müssen. Schon damals sind mit der DSGVO viele Ängste und Sorgen gekommen: ‘haben wir auch wirklich alle Regeln eingehalten?’, ‘wie müssen wir jetzt unsere Website regelgemäß anpassen?’, und, und, und… Der Bundestag hat nun vergangene Woche das Datenschutzgesetz angepasst, sodass eine Regelung gelockert wurde.

 

Der Datenschutzbeauftrage, der zuvor ab zehn Mitarbeitern ernannt werden musste, muss nun erst ab 20 Mitarbeitern bestimmt werden: So werden Kleinbetriebe entlastet, allen voran Handwerksbetriebe. Kritiker sagen, dies sei eine “falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte', so zum Beispiel der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Im Gesetzespaket werden zwar einzelne Gesetze – insgesamt 150 Stück – an die DSGVO angepasst, jedoch bedeutet dies keine Lockerung der Bestimmungen.

 

Aus der Erhöhung des Schwellenwertes für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ergeben sich trotzdem seitens verschiedener Politiker Sorgen. 'Die Pflichten bleiben exakt dieselben, es ist nur niemand mehr zuständig', sagt Grünen-Abgeordneter Konstantin Notz. 'Das einzige, was steigt, ist das Haftungsrisiko.' So sollen die Konsequenzen für Kleinbetriebe eher negative als positive ausfallen.

 

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